Wärmebehandeltes TVG-Glas, auch teilvorgespanntes Glas genannt, kommt im Bauwesen zum Einsatz. Ähnlich wie für ESG-Glas ist für TVG-Glas erhöhte mechanische und thermiscge Festigkeit im Vergleich zum entspannten Float Glas charakteristisch (wenn auch diese kleiner als die von dem ESG-Glas ist). Das Hauptmerkmal, das das TVG von den anderen Glasarten unterscheidet ist das charakteristische Netz von Rissen: die Scheibe zerfällt in größere Stücke als dasm beim teilvorgespannten Glas der Fall ist, und die Brüche verteilen sich in Richtung zum Scheibenrand, wodurch die Scheibe nach Zerfall nicht aus dem Rahmen fällt (teilvorgespanntes Glas zerfällt in diesem Fall in kleine verletzungssichere Stücke).

Das wärmebehandelte Glas wird mit der Abkürzung TVG (Teilvorgespanntes Glas) gekennzeichnet.

Wärmebehandlung ist ein ähnliches Verfahren wie die Vorspannung, der Unterschied liegt in der langsameren Intensität der Abschreckung. Im Zuge der Luftabschreckung entstehen Pressspannungen, wodurch die Glasfestigkeit erhöht wird. Innere Spannungen, die im gleichen Prozess generiert werden, sind relativ kleiner als beim vorgespannten Glas.

Bei Visioglas entstehen im Härtungsverfahren die Produkte wie folgt:

  • Vorgespanntes Flachglas ESG
  • Zu Zylinderformen gebogenes Glas (Sicherheitsglas ESG)
  • Wärmebehandeltes Glas TVG (sog. teilvorgespanntes Glas)
  • Thermisch vorgespanntes Flachglas ESG mit Anstrich aus ausgehärteten Keramikfarben (Glasurfarben, die auf Glas entweder ganzflächig oder in der Siebdrucktechnik aufgetragen werden)

Das bei Visoglas hergestellte wärmebehandelte Glas („teilvorgespannt“) wird durch ein nicht entfernbares CE Zeichen gekennzeichnet – dadurch bestätigen wir die Produktkonformität mit der Norm PN-EN 1863.

 WESENTLICHE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR TEILVORSPANNUNG VON GLAS BEI VISIOGLAS
Glasstärken: von 3,2 mm (es werden 4 mm empfohlen) bis 12 mm
Glasmaße:
  • Mindestmaß: 300 x 50 mm (oder Diagonale min. 300 mm)
  • Höchstmaß: 2000 x 3600 mm (es werden empfohlen: 2000 x 3210 mm)
Glastypen:
  • Float
  • Entfärbtes Glas
  • In der Masse gefärbtes Glas
  • Ätzglas (Vorspannung mit Glattseite und geätzter Seite zu den Walzen)
  • Low-E-Glas (Vorspannung mit unbeschichteter Seite zu den Walzen)
  • Ornamentglas
Einschränkungen im Zusammenhang mit der Glasbearbeitung vor dem Vorspannungsprozess:
  • Das Glas kann keine scharfen Kanten aufweisen (vor der thermischen Vorspannung muss das Glas an Kanten und Ecken wenigstens abgestumpft werden)
  • Mindestradius des Innenausschnittes beträgt:
    • – R = 8 mm für die Glasstärke 3 – 12 mm
  • Mindestdurchmesser der Öffnungen im Glas muss gleich oder größer als Glasstärke sein
  • Entfernung zwischen den Öffnungen muss gleich oder größer als doppelte Glasstärke sein (Bild 1)
  • Entfernung vom Öffnungsrand zum Glasrand muss mindestens der doppelten Glasstärke entsprechen (Bild 1)
  • Entfernung zwischen dem Öffnungsrand und der scharfen Glasecke muss mindestens der sechsfachen Glasstärke entsprechen (Bild 1)
  • Entfernung zwischen dem Öffnungsrand und der abgerundeten Glasecke (für spitzen Winkel) muss mindestens die sechsfache Glasstärke betragen, gerechnet vom Öffnungsrand bis zu der theoretischen Ecke des scharfen Glases (Bild 1)
  • Entfernung zwischen den aufgebohrten Öffnungen muss mindestens der doppelten Glasstärke, gerechnet ab Bohrlochrand, entsprechen (Bild 2)

WICHTIG:
Wenn die Öffnungen die Anforderungen der Norm nicht erfüllen, können die Änderungen in den Plänen vorgenommen werden:

  • Verschiebung von Öffnungen
  • Verminderung des Durchmessers
  • Verbindung von Öffnungen (die sog. Erbse)
  • Brückenfertigung
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BILD 1.
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BILD 2.
Einschränkungen bei Glasbearbeitung nach Vorspannung: Das bereits vorgespannte Glas lässt keine weitere Bearbeitung (wie Zuschnitt, Bohren, Randschleifen) zu – damit ist ein großes Risiko verbunden, dass das Formstück beschädigt oder dauernd abgeschwächt werden könnte. Das mal vorgespannte Glas kann allerdings:

  • sandgestrahlt
  • bedruckt
  • mit wasserverdünnbarer Farbe angestrichen werden